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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Prozessmanager Elektrotechnik und Geprüfte Prozessmanagerin Elektrotechnik (Certified Process Manager - Electric/Electronics) – PMElekPrV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2009, 2846 - 2849; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)



Die Spezialistenprofile beschreiben die inhaltlichen Standards, die für eine Zulassung zur Prüfung zum Geprüften Prozessmanager Elektrotechnik/zur Geprüften Prozessmanagerin Elektrotechnik (Certified Process Manager – Electric/Electronics) erforderlich sind.
2Sie bilden das im Bereich der beruflichen Fortbildung angesiedelte Verbindungsglied zwischen der Ebene der beruflichen Ausbildung und der Ebene der in der beruflichen Fortbildung geregelten operativen Professionals.

3Grundlage für die Spezialistenqualifikation ist die Qualifizierung in den nachfolgend beschriebenen Arbeitsgebieten und Arbeitsprozessen.

4Im Rahmen dieser Qualifizierung sind die aufgeführten Arbeitsprozesse eigenständig in betrieblichen Projekten durchzuführen, eine prozessbegleitende Dokumentation anzufertigen, in einer Präsentation eine zusammenhängende Darstellung der Tätigkeiten und des Kompetenzerwerbs zu geben und darüber ein Fachgespräch zu führen.


51. Systemspezialist Elektrotechnik/Systemspezialistin Elektrotechnik

1.1
Arbeitsgebiet:


6Systemspezialisten Elektrotechnik/Systemspezialistinnen Elektrotechnik erarbeiten in Teams mit Entwicklern und anderen Fachkräften, Applikationslieferanten und Zulieferern Lösungen für produkt- oder systemtechnische Aufgabenstellungen.

7Sie projektieren und entwerfen elektrische Komponenten, Geräte, Anlagen oder Systeme.

8Sie arbeiten im Bereich der Entwicklung, erstellen Prototypen oder Sonderanfertigungen.
1.2

9Profiltypische Arbeitsprozesse:



10Systemspezialisten Elektrotechnik/Systemspezialistinnen Elektrotechnik
werten Kundenanforderungen aus, beraten Kunden, führen technische Klärungen durch,
führen Schätzungen des technischen Umfanges, Kosten- und Terminschätzungen durch,
bereiten Angebote vor, halten die Anforderungen, den Zeit- und Kostenrahmen fest,
arbeiten Konzepte auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes aus, legen die notwendigen Hard- und Softwarekomponenten fest, dimensionieren Komponenten, planen Kosten und Termine,
setzen die Anforderungen in Spezifikationen um, entwerfen und simulieren Produkte oder Systeme,
programmieren hardwarenahe Software, Testsoftware, Bauteile oder Steuerungen,
testen Prototypen im Labor, integrieren und testen Prototypen,
erstellen Schaltungs- und Nutzerdokumentationen, erstellen Produktionsunterlagen (Stücklisten, Verdrahtungspläne sowie Layoutdaten oder Installationspläne),
begleiten die Abnahme der Produkte oder Systeme, parametrieren Produkte oder Systeme, optimieren die Parametrierung, lösen Schnittstellenprobleme,
erstellen Betriebsanleitungen, Richtlinien für die Parametrierung der Produkte oder Systeme sowie für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder erbringen dazu Vorleistungen,
optimieren Schaltungen, Software und Parametrierungen entsprechend der Informationsrückläufe aus der Produktion, von den Nutzern und vom Service,
bewerten und evaluieren Produkte, Lösungen und Entwicklungsprozesse.
1.3

11Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen voraus:
analytische Fähigkeiten,
ergebnisorientiertes Handeln,
Kommunikations- und Teamfähigkeit,
Problemlösefähigkeit, Managen von Projekten und Prozessen,
systematisch-methodisches Vorgehen,
Methoden und Konzepte der Systemintegration und -anpassung,
Einhaltung von Entwicklungs- und Qualitätsstandards,
Einsatz von Analysewerkzeugen.
1.4
1Nachweis der Qualifikationen:


2Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.


32. Fertigungsspezialist Elektrotechnik/Fertigungsspezialistin Elektrotechnik

2.1
Arbeitsgebiet

Fertigungsspezialisten Elektrotechnik/Fertigungsspezialistinnen Elektrotechnik erarbeiten in Teams mit Entwicklern und anderen Fachkräften, Produktionsmittelherstellern und Zulieferern Lösungen für produktions- und prozesstechnische Aufgabenstellungen in der Fertigung für elektrotechnische Produkte.
2.2

4Profiltypische Arbeitsprozesse:



5Fertigungsspezialisten Elektrotechnik/Fertigungsspezialistinnen Elektrotechnik
analysieren Aufträge und prüfen sie auf technische Machbarkeit, Lieferbarkeit von Komponenten, Einhaltbarkeit von Terminen sowie auf Übereinstimmung mit Fertigungsvorgaben, führen technische Klärungen durch,
vergleichen Fertigungs-, Montage- und Prüfverfahren hinsichtlich Produktqualität, Prozesssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz,
erarbeiten technische Lösungen, kalkulieren Kosten und Stückzahlausbringungen, schätzen Bearbeitungszeiten,
wirken bei der Gestaltung von Produktionsanlagen mit, führen Gefährdungsbeurteilungen durch,
erstellen Arbeitsanweisungen und Prozessbeschreibungen, arbeiten Produktionspersonal ein,
disponieren Material, rufen Fertigungsteile bei internen und externen Lieferanten ab und geben Produktionsaufträge ins Produktionsnetzwerk, wirken bei der Gestaltung von Logistikprozessen mit,
erstellen Prüfkonzepte für die Produktion, planen Prüfadapter, -maschinen und -software,
überwachen den Fortschritt der Auftragsbearbeitung,
überwachen die Einhaltung der Qualitätsvorgaben und leiten bei Abweichungen entsprechende Maßnahmen ein,
beheben Störungen in Produktionsanlagen oder leiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ein, setzen Software zur Instandhaltung, Fehlersuche und Optimierung von Produktionsanlagen ein, erarbeiten Lösungen zur Verbesserung der Anlagenverfügbarkeit,
schließen Fertigungsaufträge ab, dokumentieren Fertigungsdaten,
bewerten und evaluieren Produktionsprozesse, optimieren Prozesse, wirken bei der Entwicklung von Produkten mit.
2.3

6Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen voraus:
analytische Fähigkeiten,
ergebnisorientiertes Handeln,
Kommunikations- und Teamfähigkeit,
Problemlösefähigkeit, Prozess- und Projektkoordinierung,
Systematisch-methodisches Vorgehen,
Einhalten von Qualitätsstandards.
2.4
1Nachweis der Qualifikation:


2Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.


33. Montagespezialist Elektrotechnik/Montagespezialistin Elektrotechnik

3.1
Arbeitsgebiet:


4Montagespezialisten Elektrotechnik/Montagespezialistinnen Elektrotechnik koordinieren und überwachen die Abläufe beim Bau von Anlagen und Systemen beim Kunden.
3.2

5Profiltypische Arbeitsprozesse:



6Montagespezialisten Elektrotechnik/Montagespezialistinnen Elektrotechnik
analysieren Montageaufträge und prüfen sie auf technische Machbarkeit, Lieferbarkeit von Komponenten und Einhaltbarkeit von Terminen, führen technische Klärungen durch,
strukturieren Montageabläufe unter Beachtung von Gefährdungsbeurteilungen, Risikoabwägungen und Umweltschutz, erstellen Ablaufpläne, ermitteln den Bedarf an internen und externen Leistungen, disponieren Material,
ermitteln qualitative und quantitative Personalbedarfe, stellen Montageteams zusammen, planen Personaleinweisungen,
bereiten Ausschreibungen vor, werten Informationen von Anbietern unter wirtschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten aus,
schließen Arbeits-, Dienst-, Arbeitnehmerüberlassungs-, Miet-, Kauf- und Werkverträge ab,
richten Baustellen ein, beurteilen sie hinsichtlich Sicherheit und Umweltschutz, führen Gefährdungsbeurteilungen durch, sorgen für Energieversorgung,
steuern Abläufe unter Berücksichtigung von Prioritäten, beauftragen Arbeitspakete, verfolgen ihre Erledigung und nehmen sie ab, überwachen zugewiesene Budgets, Termine und Qualitätsziele, erkennen Risiken und begrenzen sie, koordinieren zugewiesene Teams, Dienstleister und externes Personal,
veranlassen Transport, Umschlag und Lagerung und gewährleisten die Werterhaltung der Betriebsmittel,
führen Funktions- und Sicherheitsprüfungen durch und veranlassen sie, nehmen elektrische Anlagen in Betrieb, leiten Maßnahmen der Fehlerbehebung ein,
erkennen Schwachstellen in elektrischen Systemen und informieren über Optimierungsmöglichkeiten,
sorgen für die Räumung und den Abbau der Baustelle unter umweltrelevanten Gesichtspunkten,
übergeben Anlagen, erstellen Aufmaß- und Abschlussdokumentationen,
bewerten und evaluieren Montageprozesse.
3.3

7Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen voraus:
analytische Fähigkeiten,
ergebnisorientiertes Handeln,
Kommunikations- und Teamfähigkeit,
Problemlösefähigkeit, Projektorganisation, Projektkoordinierung,
Zeitmanagement, Aufgabenplanung und -priorisierung,
Systematisch-methodisches Vorgehen,
Baustellenlogistik,
Einhalten von Qualitätsstandards,
Einhalten von Sicherheitsstandards.
3.4
1Nachweis der Qualifikationen:


2Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.


34. Servicespezialist Elektrotechnik/Servicespezialistin Elektrotechnik

4.1
Arbeitsgebiet:


4Servicespezialisten Elektrotechnik/Servicespezialistinnen Elektrotechnik analysieren Probleme und Anfragen der Kunden, erarbeiten Problemlösungen und implementieren diese.

5Sie unterstützen die Anwendung der Produkte beim Kunden.

6Sie arbeiten im Bereich des Service.
4.2

7Profiltypische Arbeitsprozesse:



8Servicespezialisten Elektrotechnik/Servicespezialistinnen Elektrotechnik
erfassen und klären Kundenanforderungen sowie den Umfang von Serviceleistungen, beraten Kunden hinsichtlich energie- und ressourceneffizienter Lösungen,
analysieren und simulieren Prozesse und testen Varianten von Produkt- oder Systemlösungen bei Kunden, bewerten technische Lösungsvorschläge, stimmen Entwicklungsarbeiten mit Kunden ab,
wirken an der Erstellung von qualifizierten Anforderungsprofilen für technische Lösungen mit,
überwachen Vorhaben bei Kunden, setzen Prioritäten hinsichtlich der zeitlichen Realisierung,
nehmen Produkte oder Systeme unternehmensintern ab, disponieren die Auslieferung oder Montage, parametrieren Produkte oder Systeme hinsichtlich der kundenspezifischen Erfordernisse,
übergeben Produkte oder Systeme an Kunden und nehmen zusammen mit den Kunden die Produkte oder Systeme ab,
koordinieren die im Rahmen der Produkt- oder Systemeinführung notwendigen Aktivitäten, weisen das Bedienpersonal ein und schulen es,
erstellen Systemdokumentationen und dokumentieren technische Prüfungen, Inbetriebnahmen und Übergaben,
prüfen Kundenreklamationen, überprüfen Produkte und Systeme, führen Fernüberwachungen und -diagnosen durch, lokalisieren Störungen, entwickeln Ad-hoc-Lösungen, planen und koordinieren im Team Anpassungen oder Mängelbeseitigungen,
spezifizieren die Parameter für Ersatzteile sowie Softwareupdates und -änderungen,
beseitigen Fehler, testen Änderungen, erkennen Schwachstellen in elektrischen Systemen und informieren über Optimierungsmöglichkeiten,
dokumentieren erbrachte Leistungen und rechnen sie ab.
4.3

9Die Beherrschung der profiltypischen Arbeitsprozesse setzt insbesondere folgende berufliche Befähigungen voraus:
nutzerorientierte Problemanalyse, analytische Fähigkeiten,
Akquisitionsstärke,
Kundenorientierung, Dialogfähigkeit,
ergebnisorientiertes Handeln,
Kooperationsfähigkeit,
Problemlösefähigkeit, Auftrags- und Projektkoordinierung,
Systematisch-methodisches Vorgehen,
Einhalten von Qualitätsstandards.
4.4
1Nachweis der Qualifikation

Die Qualifikation ist durch ein Zeugnis einer zuständigen Stelle, durch ein Personalzertifikat, durch ein Lehrgangszertifikat oder durch eine Bescheinigung insbesondere von Arbeitgebern, die die Breite, die Tiefe und das Verfahren der Spezialistenqualifizierung abbildet, nachzuweisen.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 47 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26